Und noch mal ein C&P für unseren KAZAA-Gott


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Abgeschickt von Niemand am 06 April, 2004 um 18:19:31:

SPIEGEL ONLINE - 06. April 2004, 14:54
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,294256,00.html

P2P-Software

Daten saugen, sofort verbergen

Im Kampf Musikindustrie gegen P2P arbeitet die eine Seite mit juristischen, die andere mit technischen Mitteln. Ganz legal bietet etwa
der Verschlüsselungsexperte Steganos ein Programm an, das Nutzer in P2P-Börsen schützen soll. Steganos-Chef Fabian Hansmann
erklärt im Interview, wie das funktioniert.

"Secure Filesharing" ist wahrscheinlich der Vorbote einer neuen Klasse von Software, die die Nutzer von P2P-Börsen schützen
soll. Vor wem oder was wird nicht so klar gesagt, doch die Stoßrichtung ist klar: Hersteller Steganos setzt nicht bei einer - so
oft versprochenen, technisch aber kaum machbaren - Anonymisierung des P2P-Nutzers an, sondern "verbirgt" die über P2P
gefundenen Dateien in einem bis zu 32 GB großen "Mediensafe".

SPIEGEL ONLINE: Herr Hansmann, was kann Ihre Software?

Fabian Hansmann: Unsere Software Secure Filesharing besteht aus zwei Komponenten. Da ist zunächst eine Komponente zum
Verschlüsseln von Daten, die herunter geladen werden: Dabei klinkt sich unser Programm in die gängigen Tauschbörsen ein und
sorgt dafür, dass alle Daten, die herunter geladen werden, automatisch verschlüsselt und mit einem Passwort versehen werden,
das sie vorab definieren können. Die zweite Komponente löscht lokale Spuren, die zum Beispiel anfallen, wenn sie nach
bestimmten Dateien suchen. Die P2P-Programme legen ja Tabellen an, in denen die letzten Suchanfragen aufgelistet werden.
Das wird alles gelöscht.

SPIEGEL ONLINE: Wie detailliert und lang sind solche Verlaufsdateien denn? Wie viel von meinem Suchverhalten merkt sich zum
Beispiel KaZaA?

Hansmann: Wenn ich richtig informiert bin, ist das nicht beschränkt. KaZaA löscht solche Verlaufsdateien meines Wissens nicht automatisch. Wie
immer bei solchen Themen geht es um eine Abwägung von Sicherheit und Convenience, das heißt Bequemlichkeit: Dadurch, dass man Suchanfragen
speichert, kann man erfolglose Suchen leichter modifizieren oder wiederholen. Man kennt das ja auch vom Internet Explorer, der sich Passwörter
merkt oder Suchanfragen im Google-Formular speichert, so dass man wieder darauf zugreifen kann.



Raubkopierer an allem Schuld? Diskutieren Sie
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SPIEGEL ONLINE: Damit vernichtet das Programm auch Beweise für ein Verhalten in P2P-Börsen. Ihnen ist wohl klar, dass sie sich mit ihrer
Software bei denen, die gerade angefangen haben, P2P-Nutzer zu verklagen, nicht gerade beliebt machen dürften?

Hansmann: Daran sind wir gewöhnt. Es passiert uns regelmäßig, dass wir uns mit unserer Software bei irgendjemand unbeliebt machen. Unsere
Verschlüsselungssoftware ist ja auch bekannt dafür, dass wir keinerlei Hintertüren einbauen. Der Nutzer kauft unser Produkt, weil wir ihm ein hohes
Maß an Sicherheit bieten. Wir sind nicht am Markt, um uns Freunde zu machen.

SPIEGEL ONLINE: Auch ihre P2P-Software ist letztlich ein Verschlüsselungsprogramm, das darauf beruht, dass es
heruntergeladene Dateien direkt verbirgt - auch vor dem P2P-Programm selbst. Das macht den P2P-Nutzer garantiert zum
reinen Downloader...

Hansmann: Nicht unbedingt. Sie können vorher festlegen, ob sie wirklich keine Dateien anbieten wollen und diese dann
tatsächlich auch vor der P2P-Software selbst verbergen. Oder sie entscheiden, dass die Dateien, solange sie eingeloggt
sind, auch getauscht werden können.

SPIEGEL ONLINE: Befürchten sie nicht, dass es ihnen mit ihrer Software so gehen könnte, wie den Herstellern diverser
Programme zum Knacken von CD-Kopierschutzmaßnahmen?

Hansmann: Davon gehen wir nicht aus. Unsere Software kann ja völlig legal benutzt werden.

SPIEGEL ONLINE: Das müssen Sie erklären!

Hansmann: Wenn sie zum Beispiel erotische Inhalte herunterladen und sie verhindern möchten, dass die von
Minderjährigen am PC eingesehen werden. Natürlich können wir keine Aussagen dazu machen, ob man die Software auch
missbrauchen kann. Das ist genau wie bei unserer Verschlüsselungssoftware: Sie lässt sich legal einsetzen oder kriminell missbrauchen. Solche
Ausnahmefälle gibt es natürlich. Aber Verschlüsselung ist in Deutschland völlig legal. Wenn man so etwas verbieten würde, würde man nur erreichen,
dass solche Software von denen, die sie bisher legal einsetzen, nicht mehr benutzt werden könnte. Wer sich sowieso nicht um Gesetze schert, den
kümmert ein Verbot auch nicht. Insofern denke ich, dass wir mit all unserer Software einen Beitrag zur Privatsphäre leisten.

Die Fragen stellte Frank Patalong



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